Allgemeine
Geschäftsbedingungen
goodlife offices – Inh. Katherina Wagner
Wipperfürther Straße 42
51429 Bergisch Gladbach
– im Folgenden: goodlife offices –
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen goodlife offices und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 goodlife offices bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion, Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen goodlife offices und ihren Kunden.
1.3 goodlife offices schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 goodlife offices ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. goodlife offices bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für goodlife offices ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt goodlife offices – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde der goodlife offices Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass goodlife offices von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. goodlife offices ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. goodlife offices wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Werbeagentur 21 rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann goodlife offices nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von goodlife offices zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist goodlife offices gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann goodlife offices dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Webseitenerstellung mit Lasten- und Pflichtenheft
3.1 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen und Shop-Entwicklungsverträgen zwischen goodlife offices und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website bzw. eines vollständigen Online-Shops unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge und Shop-Entwicklungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website bzw. des Online-Shops oder aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Maßgeblich für den Umfang der von Werbeagentur 21 zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Werbeagentur 21, die zur Erstellung der Website oder des Online-Shops erforderlichen Daten (Texte, Vorgaben, Grafiken etc.) zeitnah zur Verfügung zu stellen. Werbeagentur 21 ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in irgendeiner Form (insbesondere im Hinblick auf grundsätzliche Geeignetheit oder im Hinblick auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter) zu prüfen.
3.3 goodlife offices wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte goodlife offices erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Website oder eines Online-Shops eignen, wird Werbeagentur 21 den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von goodlife offices hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb einer angemessen Zeit schriftlich Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber goodlife offices verbindlich schriftlich zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
3.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt goodlife offices ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder –gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt goodlife offices dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von goodlife offices erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. goodlife offices verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von goodlife offices endgültig nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von goodlife offices sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
3.5 goodlife offices erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Ebenso erbringt goodlife offices grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen den Parteien.
3.6 Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert goodlife offices die Website bzw. den Online-Shop unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich goodlife offices, die Website bzw. den Online-Shop und/oder einzelne Bestandteile so zu programmieren, dass die Umsetzung und evtl. dazugehörige Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.
3.7 Voraussetzung für die Tätigkeit von goodlife offices ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Testdaten, Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) und/oder Systemumgebungen goodlife offices zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist goodlife offices gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3.8 goodlife offices stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. goodlife offices verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Website bzw. den Online-Shop oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zu senden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Website bzw. des Online-Shop sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.9 Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von goodlife offices umgehend Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen auf einem geeigneten Datenträger und/oder als Download-Link.
3.10 Nach vollständiger Übergabe und/oder Upload bzw. Installation der Website bzw. des Online-Shops oder Teilen hiervon kann eine sechswöchige Testphase vereinbart werden. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber goodlife offices schriftlich anzuzeigen. goodlife offices wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf goodlife offices vorübergehende Workarounds bereitstellen. Die Testphase kann bei entsprechendem Bedarf individualvertraglich angemessen verlängert werden. Stellt der Kunde nach Abschluss der Testphase keine wesentlichen Fehler mehr fest, wird er gegenüber goodlife offices eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Website bzw. der Online-Shop in vertragsgemäßem Zustand erstellt wurde (Abnahme).
3.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 634a Abs. 1 BGB – 12 Monate.
3.12 Die Vergütung für die Tätigkeit von goodlife offices ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.13 Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon kann goodlife offices dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website bzw. den Online-Shop anbieten. Jedoch ist weder goodlife offices zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von goodlife offices in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abmahne allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website bzw. des Online-Shops verantwortlich. goodlife offices haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
3.14 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde goodlife offices ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
4. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
4.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Sofern ausdrücklich die Webseitenerstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt die vorangegangene Ziffer anstelle des vorliegenden Paragraphen. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen goodlife offices und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.
4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen goodlife offices und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei goodlife offices zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch goodlife offices dar. goodlife offices wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen goodlife offices und dem Kunden zustande.
4.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von goodlife offices nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
4.5 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist goodlife offices nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.6 Das Angebot von W goodlife offices enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von goodlife offices nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an goodlife offices herauszugeben.
4.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird goodlife offices den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
4.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von goodlife offices ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) goodlife offices vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann goodlife offices dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
4.9 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von goodlife offices – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
4.10 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
4.11 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von goodlife offices, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt goodlife offices keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
5.1 Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon kann goodlife offices dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. goodlife offices kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder goodlife offices zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von goodlife offices in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von goodlife offices kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder goodlife offices gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
5.4 goodlife offices haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von goodlife offices liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
5.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. goodlife offices schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
6. Content-Marketing
6.1 goodlife offices bietet ihren Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.
6.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird goodlife offices die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts Anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.3 Sofern goodlife offices mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird goodlife offices nur Texte zu publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet goodlife offices ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
7. Print
7.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen goodlife offices und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
7.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen goodlife offices und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei goodlife offices zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch goodlife offices dar. goodlife offices wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen goodlife offices und dem Kunden zustande.
7.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist goodlife offices nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird goodlife offices den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von goodlife offices ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) goodlife offices vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist goodlife offices gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann goodlife offices dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
7.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
7.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die goodlife offices bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign, Illustrator o.ä.).
8. Social Media Marketing
8.1 goodlife offices stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte
8.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. goodlife offices wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass goodlife offices nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
8.3 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. goodlife offices ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind invidualvertraglich zu regeln.
8.4 goodlife offices ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
9. Video und Fotografie
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9.1 goodlife offices erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen goodlife offices und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei goodlife offices zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch goodlife offices dar. goodlife offices wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen goodlife offices und dem Kunden zustande.
9.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. goodlife offices schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
9.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird goodlife offices den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
9.6 Soweit die nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann goodlife offices verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
9.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
10. Preise und Vergütung
10.1 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene Minut abgerechnet und in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags (z.B.Webseitenerstellung) ist die goodlife offices berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
10.2 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
10.3 goodlife offices ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
11. Abnahme
11.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die goodlife offices verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn goodlife offices den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die goodlife offices dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
12. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei goodlife offices. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die goodlife offices resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
13. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Agneturverträge, monatliche Stundenkontingente, monatliche Marketingbetreuung, Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
14.1 goodlife offices räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
14.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde goodlife offices ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist goodlife offices dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
14.3 Ferner ist die goodlife offices berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
15. Vertraulichkeit
goodlife offices wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. goodlife offices verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
16. Haftung / Freistellung
16.1 Die Haftung von goodlife offices für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet goodlife offices jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der goodlife offices für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
16.2 Der Kunde stellt goodlife offices von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen goodlife offices aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
17. Schlussbestimmungen
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17.1 Die zwischen goodlife offices und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von goodlife offices als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
17.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die goodlife offices keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.
17.4 goodlife offices ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist goodlife offices berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.